Zurichtung von Konfektionsschuhen
Schuhzurichtungen
Schuhzurichtungen sind kleine Veränderungen mit großer Wirkung: beispielsweise gleichen einseitige Absatz- und Schuherhöhungen Beinverkürzungen aus. Erhöhungen der Innen- oder Außenränder wirken statisch auf Ihr Knie – die Gelenkflächen im Knie können so bei X- oder O-Beinstellung entlastet werden. Bei arthrotischen Veränderungen der Fußgelenke erleichtern Ihnen Abrollhilfen wie Ballen-, Mittelfuß- oder Schmetterlingsrolllen das Abrollen.
Schuhzurichtungen an Sicherheitsschuhen
Nach den berufsgenossenschaftlichen Richtlinien BGR 191 muss jede Anpassung bzw. Veränderung von Sicherheitsschuhen geprüft werden, ob sie auch weiterhin den Anforderungen der Norm EN ISO 20345 entsprechen.
Das heißt für Sie, jede Fußeinlage oder orthopädische Schuhzurichtung muss zusammen mit dem Schuh baumustergeprüft sein, damit Sie im Schadensfall deswegen den Versicherungsschutz nicht verlieren. Wenn Sie eine orthopädische Schuhzurichtung an Ihrem Sicherheitsschuhe machen lassen möchten, prüfen wir für Sie gerne die Möglichkeiten, damit Sie nicht die Baumusterprüfung verlieren.
Wir informieren Sie gerne wann die Möglichkeit der Kostenübernahme durch die Rentenversicherung oder die Agentur für Arbeit besteht. Die notwendigen Antragsformulare halten wir für Sie bereit.